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Clubsatzung

Die Harzer Tuning Teufel (im Folgenden als Club benannt) liegen den folgenden Regeln zu Grunde:

§1 Name, Sitz
1.1 Der Club führt den Namen Harzer Tuning Teufel.
1.2 Er hat seinen Sitz in Wernigerode im Land Sachsen-Anhalt.

§2 Zweck des Clubs
2.1 Der Club unterstützt die Freundschafts- und Kulturpflege nationaler und internationale Automobilfahrer, Vereine und Clubs.
2.2 Die Umsetzung erfolgt durch das Veranstalten und Besuchen von Treffen.

§3 Clubsatzung
3.1 Sie ist für alle Mitglieder bindend.
3.2 Sie kann nur durch eine absolute Mehrheit geändert werden.
3.3 Änderungsvorschläge können dem Vorstand eingereicht werden.
3.4 Änderungen sind nach erfolgreicher Abstimmung gültig.
3.5 Jede Clubversammlung unabhänig von der Anzahl der daran teilnehmenden Mitglieder ist beschlussfähig.


§4 Clublogo
4.1 Die Schriftart wird durch den Club festgelegt
4.2 Es ist verboten das Clublogo eigenmächtig zu verändern
4.3 Es darf erst nach der Probezeit (§6) getragen werden
4.4 Jedes Mitglied ist verpflichtet das Clublogo, sofern vorhanden, bei sämtlichen Clubveranstalltungen erkennbar zu tragen
4.5 Es ist nach dem Ausscheiden aus dem Club zu entfernen
4.6 Es ist verboten das Clublogo als Nichtmitglied zu tragen. Ausnahmen sind die Partner der Mitglieder sowie die Partner des Clubs.

§5 Eintritt in den Club
5.1 Der Eintritt in den Club ist jeder natürlichen Person möglich, welche einen PKW besitzt oder zur regelmäßigen Nutzung zur Verfügung hat.
5.2 Interessenten stellen sich dem Club bei einem Mitgliedertreffen vor.
5.3 Nach der Probezeit (§6) wird durch eine Wahl über den Antrag auf Mitgliedschaft abgestimmt.

§6 Probezeit
Die Probezeit dient zum gemeinsamen Kennenlernen.
6.1 Sie beginnt mit dem Unterschreiben und damit Anerkennen der Clubsatzung
6.2 Die Länge der Probezeit wird auf drei Monate festgelegt
6.3 In der Probezeit besteht lediglich ein Mitspracherecht aber kein Mitbestimmungsrecht.

§7 Austritt und Ausschluss
7.1 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
7.2 Der Austritt ist jedem Mitglied nach schriftlicher Kündigung unter Angabe des Grundes möglich.
7.3 Ein Mitglied kann durch einen Mehrheitsbeschluss ausgeschlossen werden.
7.4 Der Ausschluss aus dem Club geschieht fristlos.
Wir halten uns vor, Mitglieder aus den folgenden Gründen aus dem Club auszuschließen:
7.5 In einem Zeitraum von 3 Monaten an keiner Veranstaltung teilgenommen
7.6 Wenn das Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Clubs verstößt.
7.7 Bei wiederholtem Fehlverhalten und 2 Abmahnungen.
7.8 Wer im Zeitraum der Saison (4-10) während eines ganzen Monats nicht aktiv am Clubleben teilnimmt.


§8 Beiträge
8.1 Der Clubbeitrag kann im Interesse und Einverständnis der Mitglieder geändert werden.
8.2 Er wird durch einen Mehrheitsbeschluss festgelegt.

8.3Er beträgt 20€ pro Jahr.
8.4 Er ist bis zum 31.3. monatlich, vierteljährlich oder jährlich an den Kassenwart zu entrichten
8.5 Verwendungszweck: Harzer Tuning Teufel Clubbeitrag Mitgliedsname

8.6 Verwendungszweck der Beiträge: Anschaffung von Club T-shirt´s, Club- Aufklebern usw..

8.7 Bei Austritt oder Ausscheiden aus dem Club werden die Mitgliedsbeiträge NICHT zurückerstattet.
8.8 Bei Zusage zu einer Clubveranstaltung wird im falle des NICHT Erscheinens ohne rechtzeitige Absage eine Vertragsstrafe in Höhe von 5€ fällig. Die Gebühr darf nur für den Club verwendet werden eine private Bereicherung ist Verboten und wird Zivil- und Strafrechtlich verfolgt.

§9 Aufgabenverteilung
9.1 Jedes Mitglied kann sich für die Aufgabe des Organisators oder Schriftführers zur Wahl stellen
9.2 Der Vorstand bestimmt die Ausrichtung des Clubs, unterliegt dabei jedoch dem Abstimmungsrecht. Er hat das Ausschluss- und Abmahnungsrecht.
9.3 Der Vorstand verwaltet die Clubkasse und führt Buch über Ausgaben und Einnahmen. Er legt am Ende eines Jahres dem Club die Bücher vor.
9.4 Der Organisator plant interne Clubtreffen von der endgültigen Terminfindung über die Reservierung bis zum Informieren der Clubmitglieder.

§10 Treffen
10.1 Jedes Mitglied sollte versuchen bei jedem Treffen anwesend zu sein
10.2 Jedes Mitglied ist verpflichtet den Club positiv zu repräsentieren
10.3 Die An /Abfahrt soll möglichst in Kolonne erfolgen
10.4 Die StVO ist einzuhalten!
10.5 Der Verantwortliche mit Orts- bzw. Streckenkenntnissen fährt vor.
10.6 Das Tempo wird durch das langsamste Fahrzeug bestimmt, jedoch unter Einhaltung der StVO.
10.7 Der Club entscheidet über die Aufgabenverteilung bei Treffen und Aktivitäten.
10.8 Die vorgeschriebenen Sicherheitsanweisungen des jeweiligen Veranstalters sind zu befolgen.
10.9 Jedes Mitglied wird zwei Wochen vorher auf anstehende Treffen durch den Organisator hingewiesen.
10.10 Die Treffen sind innerhalb von drei Tagen, nach Bekanntgabe durch den Organisator, zu /abzusagen.

§11 Abmahnungen
Folgende Gründe werden durch den Vorstand mit einer Abmahnung geahndet:
11.1 Verstöße gegen die Clubordnung
11.2 Nicht akzeptables Verhalten und Imageschädigung des Clubs
11.3 Nicht Zu /Absagen von Treffen
11.4 Nach 6 Monaten ohne erneute Abmahnungen verfällt eine Abmahnung

§12 Allgemeines
12.1 Abmeldungen und Ausreden sind dem jeweiligen für das Treffen Verantwortlichen zu unterbreiten.
12.2 Privater Streit und Meinungsverschiedenheiten sind möglichst vom Clubleben fernzuhalten.
12.3 Interne Streitigkeiten werden untereinander versucht friedlich zu lösen oder Unterzuhilfenahme des Vorstandes als Vermittlungspartner.

 

Wir sind sechs Leutchens die mit Vorliebe an Fahrzeugen Schrauben um sie zu Veredeln oder instandzuhalten, wir sind immer auf der suche nach Neuen Mitgliedern/ in und natürlich nach Neuen Clubfreundschaften.

Nehmt doch einfach über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf.

Mit Freundlicher Lichthupe

Die Harzer Tuning Teufel
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